Formulare / Exporte
Wir bieten Ihnen im Folgenden alle benötigten Formulare sowie Erläuterungen zur Standardvorgehensweise und eine Übersicht der Abfrageintervalle der benötigten Daten.
Bitte übermitteln Sie die benötigten Formulare / Exporte innerhalb der vorgegebenen Intervalle (siehe Tabelle) passwortgeschützt an
Formular/Export | Intervall | Erläuterung |
---|---|---|
Diagn. Bildqualität | halbjährlich | Das Formular gibt Auskunft über die vom PVA durchzuführende Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen der beschäftigten rad. Fachkräfte. Diese Überprüfung erfolgt stichprobenartig alle 6 Monate. Im Formular wird das Datum der Stichprobe sowie die Dokustufen der überprüften Aufnahmen - 25 Teilnehmerinnen (100 Aufnahmen) - je rad. Fachkraft angegeben. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 24 Abs. 3 Buchst. b, Anhang 4) |
Biopsien | jährlich | Das Formular gibt Auskunft über die Anzahl der durchgeführten Vakuumstanzbiopsien innerhalb eines Jahres. Das Formular ist für jeden Biopsie-Arzt einzeln auszufüllen. Des Weiteren gibt der PVA das Datum des geführten Fachgespräches mit dem Biopsie-Arzt, über die Statistik der Biopsien, bei denen in der prä-op. Konferenz keine ausreichende Korrelation zwischen den Auffälligkeiten der Bildgebung und dem histopathologischen Befund festgestellt wurde, an. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 27 Abs. 4b) |
Befunder | jährlich | Das Formular gibt Auskunft über die regelmäßige Teilnahme des Befunden Arztes an den vorgeschriebenen Konsensuskonferenzen. Des Weiteren wird die Mitteilung der entdeckten Karzinome, der falsch-positiven Befundungen und der falsch-negativen Befundungen, bezogen auf das Ergebnis der Konsensuskonferenz, auch im Vergleich zu anderen Ärzten, vom PVA bestätigt. Diese Ergebnisse sind einmal im Jahr mit dem Arzt zu beraten. Das Datum dieses Fachgespräches sowie das Ergebnis des Gespräches sind im Formular anzugeben. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 25 Abs. 4) |
Anteil wiederholter Aufnahmen je MTRA (csv) | quartalsweise | Aus dieser Statistik geht hervor in welcher Anzahl und zu welchem Anteil Screening-Mammographieaufnahmen wegen Einschränkungen in der diagnostischen Bildqualität wiederholt werden mussten (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 24 Abs. 3 Buchst. b) Anhang 4, Abs. 1) |
Anteil Vakuumbiopsien mit unzureichendem Ergebnis je Arzt (csv) | quartalsweise | Statistik über die Anzahl und den Anteil der vom Biopsie Arzt durchgeführten Biopsien, bei denen in der präoperativen multidisziplinären Fallkonferenz festgestellt wurde, dass zwischen den Auffälligkeiten in den Bilddokumentationen und den histopathologischen Befunden keine ausreichende Korrelation besteht. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 27 Abs. 4b) |
Anteil Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle mit unzureichendem Ergebnis je Arzt (csv) | quartalsweise | Statistik über die Anzahl und den Anteil der vom Biopsie Arzt durchgeführten Biopsien, bei denen in der präoperativen multidisziplinären Fallkonferenz festgestellt wurde, dass zwischen den Auffälligkeiten in den Bilddokumentationen und den histopathologischen Befunden keine ausreichende Korrelation besteht. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 27 Abs. 4b) |
Sensitivität (Richtigpositivrate) (csv) | quartalsweise | Statistik über den Anteil der falsch-negativen Befundungen bezogen auf das Ergebnis der Konsensuskonferenz. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 25 Abs. 4) |
Spezifität (Richtignegativrate) (csv) | quartalsweise | Statistik über den Anteil der falsch-positiven Befundungen bezogen auf das Ergebnis der Konsensuskonferenz. (Grundlage: BMV-Ä, Anlage 9.2 § 25 Abs. 4) |
Was muss ich für die Abklärungsdiagnostik und Diagnostische Bildqualität einreichen?
Wie generiere ich eine XML-Exportdatei aus MaSc für die Diagn. Bildqualität und Abklärung?
Wie generiere ich die CSV-Exportdateien aus MaSc?
- Abklärungsdiagnostik
- Diagnostische Bildqualität
- Datenexport - Diagn. Bildqualität & Abklärung
- CSV-Exportdateien aus MaSc
Abklärungsdiagnostik - Was muss ich einreichen?
Obligate schriftliche Dokumentation:
- Datenexport-Abklärungsdiagnostik aus MaSc (XML-Datei)
- Einreichungsformular
- Ergänzende Arztbriefe
Obligate bildliche Dokumentation:
- Screening Mammographien (bei Folgerunden auch die Voraufnahmen der davorliegenden Screening-Runde)
- Mammographische Zusatzprojektionen aus der Abklärungsdiagnostik
- Sonographien aus der Abklärungsdiagnostik
- Sofern vorhanden auch ergänzende Bildgebung (z.B. MRT)
Bildgebung von minimal-invasiven Biopsien:
- Stanzbiopsien unter Ultraschall (Nadel vor der Läsion, Nadel nach Abschuss)
- Röntgenbiopsien (Stereotaxieaufnahmen, postinterventionelle Mammographien, Präparateradiographie in Vergrößerungsprojektion)
- Vakuumbiopsien (Stereotaxieaufnahmen, postinterventionelle Mammographien, Präparateradiographie in Vergrößerungsprojektion)
Bildgebung von offenen Biopsien:
- Obligate mammographische Kontrolle nach präoperativer Nadelmarkierung
- Ggf. zusätzlich sonographisch dokumentierte präoperative Nadelmarkierung
- Präparateradiographie / -sonographie
Bitte reichen Sie die bildliche Dokumentation der Fälle ausschließlich in digitaler Form ein (Dicom-Format). Analoges Bildmaterial kann ab sofort nicht mehr akzeptiert werden.
Der PVA ist auch für die ordnungsgemäße und vollständige Einreichung von delegierten Abklärungsuntersuchungen (delegierte Vakuumbiopsie) verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass nicht eingereichte Dokumentationen als nicht angefertigt/nicht durchgeführt bewertet werden müssen, mit entsprechendem Einfluss auf die Mangelstufenbewertungen.In welcher Form muss ich die Unterlagen einreichen?
Bitte reichen Sie die Dokumentation der Fälle ausschließlich in digitaler Form, an die für das jeweilige Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung, ein.
Wie fülle ich das Formular aus?Diagnostische Bildqualität – Was muss ich einreichen?
Obligate schriftliche Dokumentation
- Datenexport-Diagnostische Bildqualität aus MaSc (XML-Datei)
Obligate bildliche Dokumentation
- Screening Mammographien
- Ggf. Zusatz- /Wiederholungsaufnahmen
In welcher Form muss ich die Unterlagen einreichen?
- Ausschließlich digital im DICOM Format (Dateiendung DCM)
- Datenträger: CD, DVD, USB-Stick, ggf. auch TeamDrive
Wie generiere ich eine XML-Exportdatei aus MaSc für die Diagn. Bildqualität und Abklärung?
Die automatisierten Exporte wurden generiert, um unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO ohne Verlust von relevanten Daten die Übermittlung der MaSc-Dokumentation für Stichprobenprüfungen zu exportieren. Dadurch werden Ressourcen in den SE und den RZ eingespart.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die früher üblichen MaSc-Ausdrucke ab 2021 nicht mehr akzeptiert werden können.
Aufgrund der Vorgaben des Datenschutzes zu Datensparsamkeit und zweckgebundener Erhebung von Daten unterscheiden sich die Exporte zu Diagnostischer Bildqualität und Abklärungsdiagnostik.
Bei einer Abfrage kann der Export von jeweils maximal 20 Fällen zur Diagnostischen Bildqualität und maximal 10 Fällen zur Abklärungsdiagnostik angefordert werden. Das genaue Vorgehen ist selbsterklärend in der MaSc-Maske (s.u.) dargestellt.
Wie generiere ich die CSV-Exportdateien aus MaSc?
- Wählen Sie das Symbol “Datenspiegel“ an.
Alternativ kann die Auswahl auch über folgende Schaltfläche erfolgen: - Wählen Sie nun den Reiter 3 Evaluationsstatistik aus.
- Geben Sie nun den gewünschten Betrachtungszeitraum an. Da die Daten quartalsweise exportiert werden sollen, geben Sie z.B. für das 3. Quartal 2015 die Daten 01.10.2015 und 31.12.2015 an.
- Wählen Sie nun den anzuzeigenden Evaluationsbericht über das Drop-Down Menü aus. In unserem Beispiel verwenden wir „Anteil wiederholter Aufnahmen je MTRA“
- Wählen Sie nun „Abfrage ausführen“. MaSc zeigt nun die gewünschten Evaluationsdaten an.
- Wählen Sie „CSV-Export-Bericht“ um die Ansicht in eine CSV-Datei zu exportieren
- MaSc legt nun automatisch einen Dateinamen fest. Wählen Sie den gewünschten Speicherort und klicken abschließend auf „Speichern“.
- Haben Sie die benötigten Exporte erstellt verpacken Sie diese bitte passwortgeschützt in einem Zip-komprimierten Ordner und senden Sie diese per E-Mail an:
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- Wählen Sie das Symbol “Datenspiegel“ an.