Dieser Kurs ist für Programmverantwortliche Ärzte und befundende Ärzte verpflichtend. Der Fortbildungskurs zur Befundung von Mammographie-Screening-Aufnahmen hat zum Ziel, die Ärzte zu befähigen, selbständig Mammographie-Screening-Aufnahmen unter Supervision zu befunden, sowie die sichere Beurteilung früher Zeichen einer bösartigen Brustkrebserkrankung.
Alle künftigen Programmverantwortlichen Ärzte und Ärzte, die im Auftrag des Programmverantwortlichen Arztes Stanzbiospien unter Röntgenkontrolle durchführen, müssen diesen Kurs belegen.
Der Fortbildungskurs zur Erstellung von Screening-Mammographieaufnahmen hat zum Ziel, die radiologische Fachkraft zu befähigen, Screening-Mammographieaufnahmen und Mammographieaufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik selbständig zu erstellen. Der Kurs muss eingehende Kenntnisse über die Grundlagen der Mammographietechnik, Einstelltechnik und Qualitätssicherung sowie über den Umgang mit den teilnehmenden Frauen vermitteln. Unterlagen zur Fortbildung werden zeitnah zur Verfügung gestellt.
Diese Veranstaltung muss gemäß § 24 (3) c BMV-Ä von allen im Mammographie-Screening-Programm arbeitenden radiologischen Fachkräften innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Diese Fortbildungsveranstaltung muss gemäß § 25 (4) b Anlage 9.2 BMV-Ä regelmäßig von allen am Programm teilnehmenden befundenden Ärzte und Programmverantwortliche Ärzte jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren absolviert werden.
Der Fortbildungskurs Angeleitete Tätigkeiten - Abklärungsdiagnostik hat zum Ziel, die radiologische Fachkraft zu befähigen, Mammographieaufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik inklusive stereotaktischer Stanz- und Vakuumbiopsie selbständig zu erstellen.
Diese Veranstaltung muss gemäß nach § 28 (2) c BMV-Ä von allen am Mammographie-Screening-Programm mitarbeitenden Pathologen innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Dieser Fortbildungskurs ist für alle verpflichtend, die im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms tätig werden möchten, das heißt: für Programmverantwortliche Ärzte, befundende Ärzte und radiologische Fachkräfte. Diese Anforderungen gelten auch für Pathologen, Ärzte, die unter Röntgenkontrolle stanzen, chirurgisch tätige, radiologisch tätige und pathologisch tätige Krankenhausärzte.